Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann vom Vorstand geändert werden und muss von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt werden.

§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Jahresbeiträge:

  • natürliche Personen: 24 € (auf Antrag kann dieser Beitrag ermäßigt werden, über die Ermäßigung entscheidet der Vorstand)
  • juristische Personen: 240 €
  • Fördermitgliedschaft für natürliche Personen: 240 €

2. Der festgesetzte Betrag wird zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben und auf das Vereinskonto überwiesen bzw. per Lastschrift eingezogen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

3. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Dies kann jedoch nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen. „