Das Fahrrad ist eine wunderbare und umweltfreundliche Möglichkeit, von A nach B zu gelangen – insbesondere für kürzere Strecken wie zum Beispiel zum Kindergarten oder zur Schule sind Räder optimal geeignet. Kinder lernen in der Regel zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr, Fahrrad zu fahren, das allerdings ist kein Grund, Ihren Drahtesel über mehrere Jahre im Schuppen verstauben zu lassen. Sie können bereits Babys und kleine Kinder in einem Fahrradanhänger oder auf einem Kinderfahrradsitz vorne oder hinten auf Ihrem eigenen Rad transportieren.
Wir haben die unterschiedlichen Möglichkeiten für Sie zusammengefasst:
1. Fahrradanhänger
Gut gefederte Fahrradanhänger sind bereits für den Transport von Babys geeignet. Schon die Kleinsten können in „Hängematten“, der Weberschale oder zum Teil auch in für den Fahrradanhänger zugelassenen Babyschalen im Anhänger mitfahren. Sie können im Handel unterschiedliche Modelle kaufen, die entweder für den Transport von einem Kind (Einsitzer) oder zwei Kindern (Zweisitzer) ausgelegt sind. Etwa im Alter der Einschulung sind die meisten Kinder zu groß oder zu schwer, um in einem Fahrradanhänger zu sitzen. Die Vorteile eines Fahrradanhängers gegenüber einem Fahrradkindersitz sind der meist großzügig bemessene Stauraum, Schutz vor Wind, Regen und Sonne sowie die Tatsache, dass ein Anhänger bei einer Kollision – im Gegensatz zu einem Sitz auf dem Rad – in aller Regel nicht umkippen kann. Achten Sie bei einer Fahrt mit dem Fahrradanhänger darauf, dass Ihr Kind angeschnallt ist und einen Helm trägt.
2. Fahrradkindersitze hinten (Heckmodell) und vorne (Frontmodell)
Gemäß StVO dürfen Kinder nur mit einem „besonderen Sitz“, der dafür sorgt, dass die Füße und Beine nicht in die Speichen des Erwachsenenrades gelangen, auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Fahrradkindersitze sind erst für Kinder geeignet, die selbstständig und sicher sitzen können. Sie sind in der Anschaffung deutlich günstiger als Anhänger und eignen sich für kürzere Strecken. Achten sollten Sie auf eine hohe verstellbare Rückenlehne, damit der Kopf gut gestützt wird. Außerdem gibt es Modelle mit Liegefunktion. Die korrekte Montage des Sitzes ist sehr wichtig, denn er muss genug Abstand zum Gepäckträger haben.
Ihr Kind schläft im Heckmodell regelmäßig ein und sein Kopf fällt nach vorne? Hier schafft ein Schlaf- und Reisekissen (z. B. von Sandini) Abhilfe.
Auch Kindersitze, die vorne auf dem Rad befestigt werden, sind erst ab Sitzalter des Kindes geeignet. Frontmodelle werden gerne von Eltern genutzt, die ihr Kind im Blick haben und mit ihm kommunizieren möchten. Ein vorne befestigter Sitz verlagert den Schwerpunkt des Fahrrads nicht und kann so vom Fahrer einfacher ausbalanciert werden. Es gibt spezielle Systeme von WeeRide, bei denen der Sitz zwischen Lenkstange und Sattelstange befestigt wird. Diese verfügen zudem über einen integrierten 5-Punkt-Gurt und bieten eine bequeme, gepolsterte Ablage für den Kopf des Kindes, das so auch im Fahrradkindersitz schlafen kann. Zum Schutz gegen Wind und Wetter können Eltern ein spezielles „Schutzschild“ kaufen.
3. Das Kind auf dem eigenen Fahrrad
Bringen Sie Ihrem Kind frühzeitig erste Regeln im Straßenverkehr bei. So ist es nicht nur als Fußgänger, sondern auch als Radfahrer besser vor Gefahren geschützt. Als Erwachsener sollten Sie mit gutem Beispiel voran gehen, vor allem was Verkehrsregeln und Rücksichtnahme angeht. Kinder schauen sich schon früh Verhaltensweisen wie z. B. Handzeichen ab und sollten von Anfang an auf ihre Rolle als eigenständiger Verkehrsteilnehmer vorbereitet werden. Wichtig ist, dass sie lernen, Gefahrensituationen zu erkennen und mit Voraussicht zu fahren. Allerdings können Kinder erst ab einem Alter von ca. 8 Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten von anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern richtig einschätzen. .
Bis zu seinem 8. Geburtstag muss ein Kind mit seinem Fahrrad den Gehweg benutzen. Auch wenn Sie Ihr Kind mit dem Rad begleiten, müssen Sie – gemäß StVO – getrennt von diesem auf der Straße fahren. Hier erscheinen die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung wenig praxisnah. Selbst Gerichte (AG Traunstein, AZ 311C 734/04) kamen in der Vergangenheit zu dem Schluss, dass gegebenenfalls eine Aufsichtsverletzung vorliegt, wenn Eltern nicht mit Ihrem Kind auf dem Fußweg fahren. Wägen Sie deshalb im Einzelfall bitte ab, ob ein gemeinsames Radfahren auf der Straße oder dem Fußweg sicherer erscheint.
4. Allgemeines zum Radfahren:
Der Fahrradhelm
Der Fahrradhelm ist der wichtigste Schutz für die ganze Familie. Ein Helm kann bei einem Unfall schwere Verletzungen verhindern. Es ist wichtig, dass der Helm optimal passt, weswegen Sie Helme unbedingt im Fachhandel ausprobieren sollten. Der Helm muss fest sitzen und darf nicht wackeln oder zu weit über die Stirn oder in den Nacken rutschen. Korrekterweise endet der Helm etwa in der Mitte der Stirn und hinten in etwa auf Höhe der Ohren. Es ist wichtig, dass der Verschluss direkt unter dem Kinn sitzt und nicht auf der Brust baumelt.
Beleuchtung
Es ist wichtig, dass die Beleuchtung am Fahrrad und Ihrem Anhänger funktioniert bzw. alle Reflektoren in Takt und korrekt montiert sind. Besonders in der dunkleren Jahreszeit sollten Sie auf helle, vorzugsweise reflektierende, Kleidung achten. Kinder sollten nach Möglichkeit Leuchtwesten oder einen leuchtenden V-Kragen tragen. Zusätzlich tragen Wimpel an Kinderfahrrädern zur besseren Sichtbarkeit bei.